Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der mpm Fachmedien und Verlagsdienstleistungen.
Stand: Juli 2015
1. Geltung
Mit der Annahme der Lieferung erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit nachstehender Bedingungen an. Die Bedingungen gelten ausschließlich - auch wenn den Bedingungen des Käufers nicht widersprochen wird - für alle Lieferungen und Leistungen, es sei denn, dass abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
2. Angebote, Auftragsbestätigungen
Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie vom Verkäufer angenommen und schriftlich bestätigt sind. Ein Auftrag gilt erst mit schriftlicher oder per Telefax bzw. E-Mail übermittelter Auftragsbestätigung als angenommen. Im Falle sofortiger Lieferung gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. An den erteilten Auftrag ist der Käufer 4 Wochen gebunden. Änderungen der Produktversionen und Ausstattungen im Sinne des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertrags-gegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.
3. Lieferfristen, Gefahrenübergang
Angegebene Lieferfristen sind nur als annähernd zu betrachten und rechnen vom Tage des Auftragseingangs bzw. der völligen Klarstellung des Auftrags an. Eine Verpflichtung zur Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Erstellungs- bzw. Konfektionierungsvorganges beim Verkäufer oder seinen Unterlieferanten übernommen. Die Folgen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Transportschwierigkeiten sowie alle unvorhersehbaren Umstände, die die Herstellung, Konfektionierung oder Lieferung der Waren beim Verkäufer oder seinen Unter-lieferanten erheblich erschweren, entbinden den Verkäufer von der Verpflichtung zur Lieferung und geben ihm das Recht, Lieferungen ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nach-lieferungsverpflichtung einzustellen.
Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt, sobald die Ware einem Transportunternehmen übergeben wurde. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen. Bei Sendungen an den Verkäufer trägt der Käufer jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware beim Verkäufer.
4. Versand und Lieferung
Bei Neukunden und Lieferungen ins Ausland behalten wir uns Lieferung gegen Vorkasse vor. Die Lieferung erfolgt gegen Berechnung eines Versandkostenanteils. Die jeweiligen Versandkosten sind den aktuell gültigen Preislisten bzw. dem Angebot zu entnehmen. Der Versand erfolgt nach Ermessen des Verkäufers und ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen und eventuelle Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5. Verpackung
Die Verpackung wird gesondert berechnet. Die Verpackungsordnung tritt nur mit Einverständniserklärung des Verkäufers vor der Absendung in Kraft.
6. Preise und Zahlung
Alle Preise - soweit nicht anders angegeben - verstehen sich in Euro ohne die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Soweit eine längere Lieferfrist als vier Monate ab Vertragsabschluß vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Bei Sonderkonditionen, Schulungsgebühren und Kundendienstleistungen ist das Zahlungsziel sofort rein netto. Nach Überschreiten des Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Landeszentralbank, mindestens jedoch 7% p.a. berechnet.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum des Verkäufers. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, entweder gegen Barzahlung oder durch Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußert werden.
8. Haftung für Sachmängel
Soweit gesetzlich zulässig, wird für Mängelfolgeschäden jeglicher Art eine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht übernommen.
9. Mängelrügen
Der Käufer hat Beanstandungen wegen Mängeln oder Beschaffenheit der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer nach seinem Ermessen die Wahl, entweder die Mängel zu beseitigen, die Ware zurückzunehmen und in angemessener Zeit kostenlosen Ersatz zu leisten oder den Minderwert der Ware gutzuschreiben. Bei Softwareprodukten, die eine persönliche Lizenzierung des Anwenders vorsehen, ist die Registrierung des Kunden mittels Registrierkarte oder Nutzungs- bzw. Lizenzvertrag Vorbedingung für die Bearbeitung von Beanstandungen.
10. Gewährleistungen
Bei Software gewährleistet der Verkäufer für einen Zeitraum von 90 Tagen nach dem Ersterwerb, dass die Speichermedien und Dokumentationen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die Gewährleistung ist auf den Ersatz des fehlerhaften Speichermediums oder der fehlerhaften Dokumen-tation begrenzt. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch entgangenen Gewinn, Datenverlust oder fehlende Benutzbar-keit der Software sowie für mittelbare oder Mängelfolge-schäden. Die Beschränkung behält ihre Gültigkeit auch für den Fall, daß der Verkäufer besondere Kenntnis von der Möglich-keit eines Schadensfalls hatte. Die Haftung des Verkäufers ist für den entstandenen Schaden maximal auf den Preis der Software oder das für das Nutzungsrecht an der Software gezahlte Entgelt begrenzt. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, fehlerfreie Software zu produzieren, daher übernimmt der Verkäufer keine Garantie für die Fehlerfreiheit der Software oder der Dokumentation und steht auch nicht für das Erreichen von Kundenstandards oder die Befriedigung von Kundenbedürfnissen ein.
11. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung als in Punkt 10 vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäu-fers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist Gießen. Im Falle der Abtretung von Forderungen an eine Inkassostelle ist es der Sitz dieser Inkassostelle.
13. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allge-meinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Mündliche oder stillschweigend gegebene Zusagen, die im Gegensatz zu diesen Bedingungen stehen, sind unwirksam.